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  • 10. Januar 2022
  • Allgemein
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Gesetzliche Vorgaben und Verkehrssicherungspflichten für Sportplatzbetreiber

Vielen Betreibern von Sportanlagen ist es nicht bewusst: Es gibt Verkehrssicherungspflichten und gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind, um Unfälle bzw. rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Umfassende jährliche Inspektionen und dazugehörige Dokumentationen bilden dabei die Grundlage. Wir empfehlen, sich lieber rechtzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen, als hinterher reagieren und mit den Folgen leben zu müssen.

Kommt es zu einem Unfall, ist die Gesetzeslage eindeutig: Der Sportplatzbetreiber ist verpflichtet, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit keine vorhersehbaren Gefahren und Risiken für den Nutzer bestehen. Besitzer, Eigentümer und Veranstalter sind somit für den ordnungsgemäßen Zustand der Sportfreianlage verantwortlich. Bei Schaffung, Nichtbeseitigung oder Duldung einer Gefahrenquelle kann dies für den Betreiber zivilrechtliche bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen haben. Zwar kann eine hundertprozentige Sicherheit leider nie erreicht werden, durch bestimmte Maßnahmen können Sie aber vorbeugend aktiv werden. Lassen Sie sich am besten von Ihrem RKS-Partner vor Ort über die notwendigen Inspektionen gemäß der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) beraten. Hier auf einen Blick:

Das Sportanlagen-Sicherheitsmanagement

  • Wöchentliche und monatliche Inspektion durch den Platzwart, Sportlehrer und Übungsleiter vor Ort
  • Jahreshauptinspektion, durchgeführt von einem unabhängigen zertifizierten Sportplatzprüfer unter den Gesichtspunkten Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit
  • Drei-Jahres-Inspektion mit Besichtigungsgeräten, z. B. zur Prüfung der Standsicherheit oder der Ab-/Ausreißfestigkeit von Sportgeräten
  • Sechs-Jahres-Inspektion: mit detaillierter Fachinspektion von Ingenieurbauwerken, z. B. zur Überprüfung der Standsicherheit von Flutlichtmasten

 

Die RKS-Tipps für mehr Sicherheit auf dem Sportgelände

 

Die Sicherheitszone

Nach aktueller Sportplatzbau-Norm (DIN 18035 Teil 1) muss jede Wettkampf- und Trainingssportanlage in Abhängigkeit der Sportart und Größe eine entsprechende allseitige Sicherheitszone zum Schutz der Sportler/innen aufweisen. Bei einem Großspielfeld beträgt sie 4 m an der Stirnseite und 2 m an der Längsseite. Der Zweck dieser Sicherheitszone ist der Schutz der Sportler/innen vor Verletzungen bei der Ausübung der jeweiligen Sportart.

Ereignet sich ein Unfall liegt nämlich ansonsten unter Umständen eine schuldhafte Pflichtverletzung des Sportveranstalters vor. Dies kann zu einer Haftung nach § 823 BGB führen. Die Sicherheitszone besteht aus dem Sicherheitsabstand sowie aus dem sogenannten hindernisfreien Raum. Unzureichende Sicherheitsabstände oder Aufbauten bzw. Gegenstände im hindernisfreien Raum sind ebenso Sicherheitsmängel wie die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands. Ein solcher Mangel muss umgehend behoben werden und führt in der Regel zur Empfehlung der Sperrung der Sportanlage für den Spiel- und Trainingsbetrieb.

 

Kippsichere Tore

Fußballtore sind immer gegen ein Umkippen zu sichern. Das gilt auch für die Lagerung der Tore. Denn: Ungesicherte Tore sind lebensgefährlich!

 

Finger- und Kopffangstellen

Neben Vereinssportanlagen ist besonderes Augenmerk auf die Anlagen des Schulsports zu richten. Hierbei sind insbesondere die sogenannten Finger- und Kopffangstellen zu überprüfen. Dabei sollten Gefahren für diese Art der Verletzungen ausgeschlossen werden. Unter Umständen können diese schwer verlaufen bzw. in gewissen Fällen sogar tödlich sein.

 

Stolperfallen und Unebenheiten

Zahlreiche Unfälle entstehen durch z. B. Unebenheiten, Löcher oder Kanten. Fußverletzungen und Verletzungen am Bewegungsapparat sind häufig die Folgen von mangelhaften Belagsausbildungen und -schäden.

 

Sportflächenchecks

Die Pflege einer Sportanlage wird oft nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt, oder es fehlt an den nötigen Budgets und Mitteln, dies zu realisieren und aufrecht zu erhalten. Doch aus einem anfangs harmlosen Pflegemangel kann sich ein echtes Sicherheitsproblem entwickeln.

 

Ihr RKS-Partner vor Ort steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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